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Läuteordnung Michaels-Kapelle Kranenburg

Grundsätzliches:
Geläutet werden darf nur durch die Küsterin oder durch Personen, die in den sachgerechten Gebrauch des Läutewerks eingewiesen sind.

Das Kranenburger Geläut besteht aus:
Glocke 1 = groß
  • Glocke 2 = klein

Hauptgottesdienst und andere Gottesdienste/Andachten:
10 Minuten vorher und 5 Minuten danach (1+2)