Läuteordnung Michaels-Kapelle Kranenburg
Grundsätzliches:
Geläutet werden darf nur durch die Küsterin oder durch Personen, die in den sachgerechten Gebrauch des Läutewerks eingewiesen sind.
Geläutet werden darf nur durch die Küsterin oder durch Personen, die in den sachgerechten Gebrauch des Läutewerks eingewiesen sind.
Das Kranenburger Geläut besteht aus:
Glocke 1 = groß
Glocke 1 = groß
- Glocke 2 = klein
Hauptgottesdienst und andere Gottesdienste/Andachten:
10 Minuten vorher und 5 Minuten danach (1+2)